Die Stadt Karlsruhe verfügt über eine Baumschutzsatzung. In ihr ist festgehalten, welche Massnahmen bei welchen Bäumen genehmigungspflichtig ist. Z.B. stehen alle Bäume mit mehr als 80 cm Umfang, gemessen in ein Meter Höhe, unter Schutz und dürfen weder stark zurückgeschnitten, noch gefällt werden.
Unter http://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/baeume/baumschutzsatzung.de
kann man sich informieren und einen Antrag auf eine Fällgenehmigung als pdf herunterladen. Diese muss dem Unternehmer bei einer Fällung auch vorgezeigt werden.
Seit dem 1. März 2010 gilt in Deutschland bundeslandübergreifend das neue BNatSchG.
In § 39 wird der Schutzzeitraum für brütende Tiere bestimmt:
Wertvolle Habitatstrukturen können als Stamm ohne bruchgefährdete Krone noch lange erhalten bleiben